-
Als erstes ist der Hausarzt zu verständigen. Der Hausarzt stellt den Totenschein aus, welcher bei dem Verstorbenen bleiben sollte.
-
Ist der Hausarzt nicht zu erreichen kann auch der Notarzt angerufen werden.
-
Bei Unfällen, Leichenauffindungen oder anderen augenscheinlich unnatürlichen Todesumständen ist die Polizei zu verständigen.
-
Den gewünschten Bestatter benachrichtigen.
-
GGfs. bereithalten der benötigten Unterlagen. Diese können jedoch auch später nachgereicht werden.